AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen esswahres – Kochschule und Event-Location

1. Allgemeines

esswahres bietet Firmen, Köchen, Fernsehteams und Privatpersonen eine Räumlichkeit für Kochkurse, Live-Cooking, Teamevents, Tagungen, Fotoshootings, Filmaufnahmen, Teamkochkurse, Feiern und Themenabende verschiedenster Art in Köln. Die Location kann mit oder ohne Kochbegleitung angemietet werden.

2. Angebot und Buchung

Die Buchungsanfrage erfolgt formlos per Email, Telefon oder über ein Kontaktformular bzw. bei Kochkursen über die Buchung auf unserer Website.

Geben wir ein schriftliches Angebot ab und ist nichts anderes vereinbart, halten wir uns 6 Tage an dieses Angebot gebunden.

Buchungen werden mit der per Email oder per Post versendeten Auftragsbestätigung wirksam.

3.  Gebühren der Miete

Angebote für Teamevents / Firmenevents, Kochpartys oder Vermietungen finden Sie in der Preisliste, die wir Ihnen gerne zusenden.

4. Dauer & Teilnehmer

  1. Die Dauer der Veranstaltungen und die maximale Personenanzahl, die an einer Veranstaltung teilnehmen können, werden mit esswahres schriftlich vorab vereinbart.
  2. Der Zeitrahmen für Veranstaltungen ist je nach gebuchtem Format maximal 4 oder 5 Stunden. Wird die maximale Dauer des Events überschritten kann jede darüber-hinausgehende angefangene Stunde mit 10,- Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer extra abgerechnet werden.
  3. Die Anzahl der abzurechnenden Teilnehmer muss vom Auftraggeber bis spätestens 3 Werktage vor dem Event telefonisch oder per Email mitgeteilt werden, es sei denn etwas anderes ist vereinbart.

5. Stornierungen, Absagen & Erstattungen von Events

Stornierungen können per Mail oder Briefpost vorgenommen werden. Zur Berechnung der Stornogebühr wird die Auftragsbestätigung herangezogen. Eine Stornierung kann kostenfrei bis zu 6 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung durchgeführt werden. Eine Stornogebühr von 30% wird bei der Stornierung ab dem 7. Tag nach erfolgter Auftragsbestätigung fällig. Bis zu 3 Wochen (21 Tage) vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber mit Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des jeweiligen Kurs/Veranstaltungspreises pro Person per Mail oder Briefpost storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung mindestens 3 Wochen (21 Tage) vor dem gebuchten Termin.

Alle Stornierungen die nach Ablauf der 3 Wochen- (21-Tage-) Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden. Allerdings kann die Teilnahme jederzeit auf dritte Personen übertragen werden, wobei die im Vorfeld getätigten Vereinbarungen zum Leistungs- und Lieferumfang übernommen werden.

Rücktritt und Kündigung seitens von esswahres

esswahres kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. Aufgrund Einwirkung höherer Gewalt.
  2. Aufgrund von Straßensperrungen, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten.
  3. Wegen plötzlicher Krankheit eines Kochs / eines Dozenten (in diesem Fall wird sich das esswahres nach Möglichkeit um Ersatz kümmern). Der Auftraggeber wird vom Unternehmer unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt.
  4. Wenn der Auftraggeber bzw. dessen Teilnehmer/innen die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten sind in diesem Fall vom Auftragsgeber voll zu tragen.
  5. Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
  6. Wegen unzureichender Teilnehmerzahl (bei offenen Kochkursen). Der Termin kann in diesem Fall bis zu 24 Stunden vor Beginn via E-Mail oder Telefon abgesagt werden. Dem Teilnehmer werden Ersatztermine angeboten. Sollte keiner der genannten Termine möglich sein wird die Teilnahmegebühr voll und unverzüglich erstattet.
Miete der Räumlichkeit

Gewerbliche Mieter sind dafür verantwortlich mit ihren Angestellten, Teilnehmern und/oder Kunden der Veranstaltung eigene Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Das entbindet diese Mieter allerdings nicht von den AGBs und der Hausordnung von esswahres. esswahres kann den Miettermin aufgrund von unverschuldeter Zerstörung oder Nichtnutzbarkeit der Räume mit einem Vorlauf von zwei Tagen absagen. In diesem Fall wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder der volle Mietbetrag gutgeschrieben bzw. erstattet. Weitere Ansprüche sind in dem oben beschriebenen Fall ausgeschlossen.

6. Hausordnung

Mitarbeiter von esswahres werden in Fällen von Belästigung der Mitarbeiter und/oder mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen einzelnen Personen auch und insbesondere während einer Veranstaltung ein Hausverbot erteilen, ohne dass die wirtschaftlichen Bedingungen zwischen den Parteien zu Ungunsten von esswahres beeinflusst werden.

Während der Veranstaltungen können nach erfolgter Absprache fotografische Aufnahmen auch von teilnehmenden Personen gemacht werden – außer es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Die erstellten Aufnahmen können dann von esswahres ohne weitere Ankündigung oder Absprache veröffentlicht werden. Sollte esswahres aufgefordert werden, einzelne Bilder von z. B. der Webseite bzw. von sozialen Netzwerken zu entfernen wird dies umgehend, in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden, erfolgen.

Der Mieter/Veranstalter wird sich im Vorfeld des Events/der Veranstaltung über die wesentlichen Tatsachen wie die praktischen Nutzungsmöglichkeiten der Location informieren. esswahres haftet nicht für wirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Schäden.

Im Falle der Miete wird der Mieter eventuell erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen bezüglich des Events einholen.

7. Haftung

esswahres haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. esswahres haftet nicht für Leistungen, welche die gebuchte Veranstaltung als solches nicht betreffen (z.B. Probleme bei An- und Abfahrt per Bahn-, Bus- oder Taxi).

Bei Vermietung der Location haftet der Vertragspartner mit seiner Haftpflichtversicherung für die durch seine Teilnehmer oder ihn beschädigten Einrichtungen und Gegenstände insbesondere für die durch den Schaden entstandenen Folgeschäden wie z. B. Verdienstausfall. Außerdem haftet er für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn bzw. andere Teilnehmer entstanden sind.

esswahres haftet für Schäden der Teilnehmer, sofern es sich nicht um Schäden aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.