esswahres bietet Firmen, Köchen, Fernsehteams und Privatpersonen eine Räumlichkeit für Kochkurse, Live-Cooking, Teamevents, Tagungen, Fotoshootings, Filmaufnahmen, Teamkochkurse, Feiern und Themenabende verschiedenster Art in Köln. Die Location kann mit oder ohne Kochbegleitung angemietet werden.
Die Buchungsanfrage erfolgt formlos per Email, Telefon oder über ein Kontaktformular bzw. bei Kochkursen über die Buchung auf unserer Website.
Geben wir ein schriftliches Angebot ab und ist nichts anderes vereinbart, halten wir uns 6 Tage an dieses Angebot gebunden.
Buchungen werden mit der per Email oder per Post versendeten Auftragsbestätigung wirksam.
Angebote für Teamevents / Firmenevents, Kochpartys oder Vermietungen finden Sie in der Preisliste, die wir Ihnen gerne zusenden.
Stornierungen können per Mail oder Briefpost vorgenommen werden. Zur Berechnung der Stornogebühr wird die Auftragsbestätigung herangezogen. Eine Stornierung kann kostenfrei bis zu 6 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung durchgeführt werden. Eine Stornogebühr von 30% wird bei der Stornierung ab dem 7. Tag nach erfolgter Auftragsbestätigung fällig. Bis zu 3 Wochen (21 Tage) vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber mit Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des jeweiligen Kurs/Veranstaltungspreises pro Person per Mail oder Briefpost storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung mindestens 3 Wochen (21 Tage) vor dem gebuchten Termin.
Alle Stornierungen die nach Ablauf der 3 Wochen- (21-Tage-) Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden. Allerdings kann die Teilnahme jederzeit auf dritte Personen übertragen werden, wobei die im Vorfeld getätigten Vereinbarungen zum Leistungs- und Lieferumfang übernommen werden.
esswahres kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
Gewerbliche Mieter sind dafür verantwortlich mit ihren Angestellten, Teilnehmern und/oder Kunden der Veranstaltung eigene Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Das entbindet diese Mieter allerdings nicht von den AGBs und der Hausordnung von esswahres. esswahres kann den Miettermin aufgrund von unverschuldeter Zerstörung oder Nichtnutzbarkeit der Räume mit einem Vorlauf von zwei Tagen absagen. In diesem Fall wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder der volle Mietbetrag gutgeschrieben bzw. erstattet. Weitere Ansprüche sind in dem oben beschriebenen Fall ausgeschlossen.
Mitarbeiter von esswahres werden in Fällen von Belästigung der Mitarbeiter und/oder mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen einzelnen Personen auch und insbesondere während einer Veranstaltung ein Hausverbot erteilen, ohne dass die wirtschaftlichen Bedingungen zwischen den Parteien zu Ungunsten von esswahres beeinflusst werden.
Während der Veranstaltungen können nach erfolgter Absprache fotografische Aufnahmen auch von teilnehmenden Personen gemacht werden – außer es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Die erstellten Aufnahmen können dann von esswahres ohne weitere Ankündigung oder Absprache veröffentlicht werden. Sollte esswahres aufgefordert werden, einzelne Bilder von z. B. der Webseite bzw. von sozialen Netzwerken zu entfernen wird dies umgehend, in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden, erfolgen.
Der Mieter/Veranstalter wird sich im Vorfeld des Events/der Veranstaltung über die wesentlichen Tatsachen wie die praktischen Nutzungsmöglichkeiten der Location informieren. esswahres haftet nicht für wirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Schäden.
Im Falle der Miete wird der Mieter eventuell erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen bezüglich des Events einholen.
esswahres haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. esswahres haftet nicht für Leistungen, welche die gebuchte Veranstaltung als solches nicht betreffen (z.B. Probleme bei An- und Abfahrt per Bahn-, Bus- oder Taxi).
Bei Vermietung der Location haftet der Vertragspartner mit seiner Haftpflichtversicherung für die durch seine Teilnehmer oder ihn beschädigten Einrichtungen und Gegenstände insbesondere für die durch den Schaden entstandenen Folgeschäden wie z. B. Verdienstausfall. Außerdem haftet er für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn bzw. andere Teilnehmer entstanden sind.
esswahres haftet für Schäden der Teilnehmer, sofern es sich nicht um Schäden aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.